Leistungen

Allgemeines


Bei privaten Krankenversicherungen besteht im Normalfall ein Anspruch der versicherten Person auf Behandlung durch einen Heilpraktiker, der nach dem deutschen Heilpraktikergesetz zugelassen ist. Im Einzelfall bestimmen die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) des privaten Versicherers, in welchem Umfang er die Kosten für eine Behandlung durch einen Heilpraktiker übernimmt.

Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten der Behandlung durch einen Heilpraktiker nicht. Gesetzlich Krankenversicherte können die Kosten jedoch durch eine private Zusatzversicherung abdecken.


Konsultationen biete ich auch als Video-Sprechstunde an.

In einem Radius von 30km um Bad Kissingen komme ich für Anamnesen und Behandlungen zu Ihnen nach Hause.

Termine an Wochenenden und Feiertagen sind möglich, werden jedoch mit einem Zuschlag von 10% des Behandlungspreises berechnet.

Anwendungen


Ayurvedische Erstanamnese (2 Termine von insgesamt ca. 3 Stunden mit ausführlicher Beratung und Therapieplan)

Ayurvedische Folgeanamnesen

Beratungsgespräche (auch telefonisch)